Leistung
Finanzbuchhaltung in Sondersituationen
Eine lückenlose, korrekte Buchhaltung ist das Fundament jedes Insolvenzverfahrens. AUREON stellt sicher, dass Zahlen und Belege von Beginn an stimmen – nicht erst beim Jahresabschluss.
Was genau bietet AUREON?
Die Finanzbuchhaltung im Insolvenzverfahren unterscheidet sich grundlegend von laufender Unternehmensbuchhaltung. Eröffnungsbilanzen, Massepositionen, Gläubigerkonten und verfahrensspezifische Sonderpostionen erfordern spezialisiertes Know-how — und einen Partner, der diese Anforderungen aus der Praxis kennt.
AUREON übernimmt die vollständige operative Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Insolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren. Das umfasst die laufende Buchführung, die Vorbereitung von Zwischenberichten sowie die Jahresabschlüsse für den relevanten Zeitraum.
Für welche Situationen und Verfahren?
Regelinsolvenz
Laufende Buchführung unter Beachtung insolvenzrechtlicher Besonderheiten ab Anordnung der vorläufigen Verwaltung, Verwaltung von Massemitteln, Gläubigerkonten
Eigenverwaltung
Buchführung unter Aufsicht des Sachwalters, enge Abstimmung mit der Geschäftsführung
Schutzschirmverfahren
Vorläufige Eigenverwaltung, Buchführung parallel zur Sanierungsplanung
Liquidation
Abwicklungsbuchhaltung bis zur Verfahrensbeendigung
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Insolvenzverfahren starten ohne Vorlaufzeit. AUREON ist darauf eingerichtet:
Sofortübernahme
Innerhalb weniger Tage nach Anordnung der vorläufigen Verwaltung übernehmen wir die Buchführung — auch aus laufenden Mandaten mit unvollständigem Datenbestand.
Systemaufbau
Einrichtung der verfahrensspezifischen Kontenstruktur, Übernahme des Forderungsmanagements, Klärung offener Positionen.
Laufender Betrieb
Wöchentliche oder monatliche Buchführung, Belegverarbeitung, Abstimmung mit dem Verwalter und der Eigengeschäftsführung.
Reporting
Regelmäßige Auswertungen und Berichte — im Format, das Sie und das Gericht benötigen.
Warum AUREON für die Finanzbuchhaltung in Sondersituationen?
Weil Buchhaltung während der Insolvenz kein Standard-Mandat ist. Antje Lüngen kombiniert steuerrechtliche Expertise mit insolvenzrechtlichen Besonderheiten und zertifizierter Restrukturierungskompetenz — das bedeutet: keine Lernkurve bei Ihrem Verfahren, kein Nachjustieren nach dem ersten Monat.
AUREON versteht die Sprache von Insolvenzverwaltern und Sanierungsberatern. Das spart Abstimmungsaufwand und vermeidet Missverständnisse, die in der Praxis Zeit und Geld kosten.
Häufige Fragen
Kann AUREON die Buchhaltung auch aus einem laufenden Mandat übernehmen?
Ja. Wir sind auf Übernahmen aus laufenden oder unvollständig geführten Mandaten eingerichtet. In einem ersten Schritt analysieren wir den Datenbestand und erstellen einen Übernahmeplan — ohne dass das Verfahren ins Stocken gerät.
Welche Buchhaltungssoftware wird eingesetzt?
Wir arbeiten mit Datev.
Wie schnell kann AUREON mit einem neuen Verfahren starten?
In der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen nach Beauftragung. Bei dringendem Bedarf auch kurzfristiger — sprechen Sie uns an.
Neues Verfahren, neue Finanzbuchhaltung gesucht?
Sprechen Sie uns an. Wir klären in einem kurzen Gespräch, wie AUREON Ihr Verfahren von Beginn an buchhalterisch sauber begleiten kann.
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