Für Rechtsanwälte

Zahlen, die vor Gericht standhalten.

Insolvenzrechtliche Verfahren erfordern belastbare betriebswirtschaftliche Grundlagen. AUREON liefert präzise Auswertungen und nachvollziehbare Dokumentation – damit Sie sich auf das rechtliche Verfahren konzentrieren können.

Was Rechtsanwälte im Insolvenzrecht von AUREON bekommen

Ob als vorläufiger Insolvenzverwalter oder als Berater des Schuldners: Im Insolvenzrecht brauchen Sie betriebswirtschaftliche Expertise, die juristisch verwertbar ist — sauber dokumentiert, nachvollziehbar und auf den Punkt gebracht.

AUREON übernimmt die zahlenbasierte Aufbereitung und betriebswirtschaftliche Analyse — als Zuarbeit für Ihr Verfahren, nicht als eigenständige Beratungsleistung.

Was wir konkret abnehmen

BWA-Aufbereitung

Betriebswirtschaftliche Auswertungen in verfahrensgerechtem Format — für Gerichtstermine, Gläubigerversammlungen oder Berichte. Ermittlung von Erstattungsansprüchen gegenüber der Finanzbehörde, Berichtigungen nach § 17 UStG.

Massevermögen und -verbindlichkeiten

Laufende Übersicht und Dokumentation der Masseentwicklung.

Sonderauswertungen

Auf Anfrage: Kapitalflussrechnung, Forderungsanalyse, Gläubigerranking, Anfechtungsrelevante Zahlungsströme.

Laufende Buchführung

Während der Sanierung übernehmen wir die steuerrechtliche und insolvenzrechtliche Buchführung sowie die Kommunikation mit der Finanzverwaltung als Grundlage jeder rechtlichen Beurteilung.

Dokumentation

Vollständige, revisionssichere Belegführung für das gesamte Verfahren.

Wie schnell ist AUREON einsatzbereit?

In der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen nach Beauftragung — auch wenn der Ausgangsdatenbestand unvollständig ist. Bei dringendem Bedarf sprechen Sie uns telefonisch an.

Warum AUREON und nicht der bisherige Steuerberater?

Der bisherige Steuerberater eines insolventen Unternehmens ist oft nicht auf Sondersituationen spezialisiert — und häufig zu nah am Mandanten, um objektiv zu sein. AUREON bringt Distanz, Fachkenntnis und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Gericht und anderen Verfahrensbeteiligten.

Häufige Fragen

Können anfechtungsrelevante Zahlungsströme aufbereitet werden?

Die Aufarbeitung rückständiger Steuererklärungen in Verbindung mit Verrechnung von Verlustausgleichspotentialen bringt oft einen Erstattungsanspruch. In diesem Zusammenhang werden anfechtungsrelevante Tatbestände ermittelt und den Verfahrensbeteiligten gerichtsfest dokumentiert.

Wie diskret ist AUREON bei sensiblen Verfahren?

Diskretion ist eine Grundhaltung, kein Marketingversprechen. AUREON führt keine Referenzlisten mit echten Fallnamen und kommuniziert Verfahrensdetails ausschließlich mit den direkt beteiligten Parteien.

Betriebswirtschaftliche Unterstützung im Verfahren?

Sprechen Sie uns an — wir klären im Gespräch, wie AUREON in Ihrem Verfahren helfen kann.

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